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Abteilung Forschung und Entwicklung meldet sich zu Wort

Internationalisierung verlangt Veränderung und Fortschritt. Um diese gezielt führen zu können, arbeiten Dr. Michael Kothe und sein Team in der Abteilung Forschung und Entwicklung permanent an der Optimierung von Produkten und Abläufen bei Thiele Glas.

Nach einer neuen Regelung sind bei europäischen Bauprodukten doppelte Kennzeichnungen nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass diese Produkte zukünftig nur noch mit der CE-Kennzeichnung zertifiziert sein dürfen. Die bisher in Deutschland gültigen Ü-Kennzeichen (meist detaillierter als die CE-Kennzeichen) sind nicht mehr erlaubt und fallen daher auch auf unseren Lieferscheinen weg. Produkte, deren Einsatzfähigkeit durch die CE-Kennzeichnung nicht mehr ausreichend gedeckt ist, benötigen gegebenenfalls zusätzlich allgemein bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) bzw. Prüfzeugnisse (AbP) oder eine Zustimmung im Einzelfall. Für viele Produkte hat Thiele Glas bereits AbZ bzw. AbP, sodass die Kosten für unsere Kunden so gering wie möglich bleiben. Derzeit werden die Landesbauordnungen, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind, überarbeitet, um die Zulassungskriterien zu vereinheitlichen. Thiele Glas ist bestrebt, die Anforderungen der CE-Kennzeichnung durch zusätzliche Bauteilprüfungen sinnvoll zu ergänzen und den Service damit weiter auszubauen.

Doch nicht nur im Bereich der Zertifizierungen gibt es Veränderungen. Auch unsere Produkte wie beispielsweise das Alarmglas oder Heat-Soak-getestetes ESG unterliegen einem stetigen Optimierungsprozess. Nähere Details und weitere Neuerungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Kunden- und Mitarbeitermagazins glasspezial.

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